Buck, Dr. Moewert & Uhrig

Rechtsanwälte - Fachanwälte

Forderungsmanagement / Inkasso

Wir bieten Ihnen an, Ihre offenen Forderungen effektiv und kostensparend beizutreiben. Wie das funktioniert? Lesen Sie selbst:

Wir haben uns u. a. auf die effektive Beitreibung von Forderungen spezialisiert. Ein Mahnverfahren ist für Sie kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren, da geringere Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Es fällt nur eine halbe statt drei Gerichtsgebühren an. Die Mindestgebühr an Gerichtskosten beträgt 18,00 € und die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. Der Schuldner hat Ihnen sämtliche Kosten zu erstatten, sofern Sie durchsetzbar sind. Ist der Schuldner also solvent und kann Ihre Forderung beigetrieben werden, ist unsere Tätigkeit für Sie kostenlos, da der Schuldner auch die entstehenden Kosten zu tragen hat. Nur wenn Ihre Forderung nicht beigetrieben werden kann, berechnen wir unsere Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Grundgebühren oder Monatsbeiträge, wie bei einigen Inkassounternehmen, zahlen Sie bei uns nicht. Sie zahlen also nur, was Sie bei uns in Auftrag gegeben haben und nicht mehr. Sie haben Zeit für Ihr eigentliches Geschäft und können Geld verdienen. Wir nehmen Ihnen Probleme mit offenen Forderungen sowie deren Vollstreckung ab. Ihr Vorteil ist, dass Sie von der Mahnung, über das Mahnverfahren bis zur Vollstreckung entlastet werden und alles in eine Hand legen können. Hier liegt auch der Nachteil von Inkassounternehmen, die einen Rechtsanwalt einschalten müssen, wenn der Schuldner nach Zustellung des Mahnbescheides einen Widerspruch durch das bloße Ankreuzen eines Kästchens einlegt. In diesem Fall würden Ihnen doppelte Kosten durch das Inkassounternehmen und eines anschließenden Anwaltes entstehen. In der Regel hat der Schuldner diese dann nicht zu tragen, da Sie nach der Rechtsprechung gleich einen Rechtsanwalt hätten beauftragen können. Gerne können wir ein unverbindliches Kostenangebot erstellen.

Prüfen Sie neben den Kosten auch, welche Leistungen Ihnen von einem Rechtsanwalt geboten werden. Für uns ist es selbstverständlich, Sie durchgängig in jedem Stadium des Verfahrens fachlich zu betreuen. Das beginnt beim ersten Mahnschreiben, dem Einholen von Auskünften über das gerichtliche Mahnverfahren, das Klageverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Über diese Stadien informieren wir Sie unaufgefordert regelmäßig schriftlich. Außerdem haben Sie durchgängig einen persönlichen Rechtsanwalt als Ansprechpartner.

Wir kennen uns aufgrund langjähriger Praxis mit den verschiedenen Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten, wie z. B. Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen, Pfändungen, Anfechtung von Vermögensübertragungen usw. aus. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen unverbindlich zur Verfügung. Für uns ist es selbstverständlich, Sie auch darüber zu beraten, ob eine Vollstreckung sinnlos und besser zu unterlassen ist, weil der Schuldner zahlungsunfähig ist.

Kanzlei Heidenheim 1

Clichystraße 25

89518 Heidenheim

Tel. 07321-2773-20

Fax. 07321-2773-22

Kanzlei Gerstetten

Osterstraße 1

89547 Gerstetten

Tel.: 07323-9520-20

Fax: 07323-9520-22

Kanzlei Dettingen 1

Hangstraße 30

89547 Dettingen

Tel.: 07324-989073

Fax: 07323-9520-22

(Stand 10/11)
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