|
|||
|
RechtsgebieteArbeitsrechtmehr InformationenDas Arbeitsrecht hat sich zu einem äußerst komplexen, schwierigen und sich schnell verändernden Rechtsgebiet entwickelt. Dies spiegelt sich in einer nur noch für Experten überschaubaren Anzahl von diffizilen Gerichtsentscheidungen wieder. Aufgrund unserer Fachanwaltsspezialisierung im Arbeitsrecht decken wir alle Bereiche von A wie Abfindung über K wie Kündigung bis Z wie Zeugnis ab. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Dies ermöglicht uns, die Dinge aus beiden Blickwinkeln zu betrachten und die oft äußerst emotionalen Interessen beider Seiten kennenzulernen. Nur wer die Interessen und rechtlichen Möglichkeiten eines Arbeitnehmers und eines Arbeitgebers kennt, kann Sie optimal beraten und stets neue Angriffs- und Abwehrstrategien anwenden. Das Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel der Gesetze und ist besonders stark von der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichtes geprägt. Ohne Kenntnis dieser Rechtsprechung und der ständigen Verfolgung neuer sich abzeichnender Änderungen in der Rechtsprechung ist eine fachkompetente Beratung nicht denkbar. Im Arbeitsrecht ist das zeitliche und taktische Vorgehen von besonderer Bedeutung, da sehr häufig innerhalb kürzester Fristen weitreichende Entscheidungen unter emotional meist angespannten Verhältnissen zu treffen sind.
Berufsunfähigkeits-, Unfallversicherungsrechtmehr InformationenFrau Dr. jur. Moewert ist die erste und die einzige Fachanwältin für Versicherungsrecht im Landkreis Heidenheim (Stand 10/2011). Nur wenige Kanzleien haben sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert. Es handelt sich um ein äußerst komplexes und sich schnell veränderndes Rechtsgebiet. Neben den zahlreichen Versicherungsgesetzen sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen relevant. Diese Klauselwerke können bei jeder Versicherung anders sein, sie sind oftmals schwer verständlich und unterliegen einem ständigen Wandel. Ohne Erfahrung und ohne spezielle Kenntnisse ist eine seriöse und gerichtsbeständige Rechtsauskunft nicht möglich. Leider kommt es in der Praxis häufig vor, dass die Versicherungen Schadensfälle gar nicht oder nur unvollständig regulieren. Besondere Vorsicht ist auch geboten, wenn die Versicherung vermeintlich unbürokratisch und schnell reguliert. In diesen Fällen erhalten Sie oft nicht annähernd das, was Ihnen zustehen würde. Auch hier gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle durch Ihren Anwalt ist besser. So lehnen die Versicherungen z.B. bei Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung in bis zu 30 % der Fälle zunächst jegliche Zahlungen ab. Daher ist rechtzeitiger fachanwaltlicher Rat bares Geld wert. Das Berufsunfähigkeits-, Unfallversicherungsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Gebiete: Erbrechtmehr InformationenBeim Erbrecht handelt es sich um ein komplexes und rechtlich äußerst schwieriges Rechtsgebiet, das fast immer auch Kenntnisse im Steuer-, Familien- und Gesellschaftsrecht zwingend erfordert. Eine Zusammenarbeit mit weiteren Fachanwälten und Steuerberatern sowie Sachverständigen ist oft notwendig und für Sie gewinnbringend. Im Erbrecht ist es erfahrungsgemäß dringend ratsam, bereits frühzeitig die Erbfolge zu regeln. Eine fundierte Beratung im Vorfeld schützt vor unliebsamen Überraschungen und vermeidet oft Streit innerhalb der Familie oder des Unternehmens. Jede Privatperson und insbesondere jeder Unternehmer sollte frühzeitig mit einer Vorsorge-, Generalvollmacht sowie einer Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sich und ihre nächsten Angehörigen absichern und Handlungsmöglichkeiten offen lassen sowie die Sofortmaßnahmen in einem Sterbefall ermöglichen.
Familienrechtmehr Informationen
Spezialkenntnisse und langjährige Praxis hat Rechtsanwältin Dr. jur. Moewert im Familienrecht. Scheidungen, Unterhaltsberechnungen und Vermögensauseinandersetzungen gehören zu ihrem Arbeitsalltag. Mit Rechtsanwalt Buck bildet sie ein fruchtbares Team, wenn es um die familienrechtliche Auslegung von Arbeitsverträgen, Steuerbescheiden, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Hofübergabeverträgen u. ä. geht. Daher wenden sich neben Arbeitern, Angestellten und Beamten insbesondere auch Unternehmer, Freiberufler und Landwirte bzw. deren Ehefrauen in einer Trennungssituation vertrauensvoll an die Fachanwältin für Familienrecht Frau Dr. Moewert.
Forderungsbeitreibung/Inkassomehr InformationenWir bieten Ihnen an, Ihre offenen Forderungen effektiv und zeit- sowie kostensparend beizutreiben. In der Regel faxen oder mailen uns unsere Mandanten die offenen Rechnungen kommentarlos zu und erhalten nach einigen Monaten das Ergebnis unserer umfangreichen Tätigkeit mit einem Abschlussschreiben zugesendet. Sie entlasten sich und Ihr Personal dadurch äußerst effektiv und verbessern in der Regel ihre Wirtschaftlichkeit erheblich. Wie das funktioniert? Lesen Sie selbst: Wir haben uns u. a. auf die effektive Beitreibung von Forderungen spezialisiert. Ein Mahnverfahren ist für Sie kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren, da geringere Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Es fällt nur eine halbe statt einer dreifachen Gerichtsgebühr an. Der Schuldner hat Ihnen sämtliche Kosten zu erstatten, sofern sie durchsetzbar sind. Ist der Schuldner also solvent und kann Ihre Forderung beigetrieben werden, ist unsere Tätigkeit für Sie kostenlos, da der Schuldner auch die entstehenden Kosten zu tragen hat. Nur wenn Ihre Forderung nicht beigetrieben werden kann, berechnen wir unsere Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Grundgebühren oder Monatsbeiträge wie bei einigen Inkassounternehmen zahlen Sie bei uns nicht. Sie zahlen also nur, was Sie bei uns in Auftrag gegeben haben, und nicht mehr. Sie haben Zeit für Ihr eigentliches Geschäft und können Geld verdienen. Wir nehmen Ihnen Probleme mit offenen Forderungen sowie deren Vollstreckung ab. Ihr Vorteil ist, dass Sie von der Mahnung, über das Mahnverfahren bis zur Vollstreckung entlastet werden und alles in eine Hand legen können. Hier liegt auch der Nachteil von Inkassounternehmen, die einen Rechtsanwalt einschalten müssen, wenn der Schuldner nach Zustellung des Mahnbescheides einen Widerspruch durch das bloße Ankreuzen eines Kästchens einlegt. In diesem Fall würden Ihnen doppelte Kosten entstehen: Einmal durch das Inkassounternehmen und zum zweiten Mal durch den nachfolgenden Anwalt. In der Regel hat der Schuldner die Inkassokosten nicht zu tragen, da Sie nach der Rechtsprechung gleich einen Rechtsanwalt hätten beauftragen können. Gerne können wir ein unverbindliches Kostenangebot erstellen. Prüfen Sie neben den Kosten auch, welche Leistungen Ihnen von einem Rechtsanwalt geboten werden. Für uns ist es selbstverständlich, Sie durchgängig in jedem Stadium des Verfahrens fachlich zu betreuen. Wir mahnen für Sie, holen Auskünfte ein, klagen und vollstrecken Ihre Forderungen. Über diese Stadien informieren wir Sie unaufgefordert regelmäßig schriftlich. Außerdem haben Sie durchgängig einen persönlichen Rechtsanwalt als Ansprechpartner. Wir kennen uns aufgrund langjähriger Praxis mit den verschiedenen Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten aus, wie z. B. Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen, Pfändungen, Anfechtung von Vermögensübertragungen usw. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen unverbindlich zur Verfügung. Für uns ist es selbstverständlich, Sie auch darüber zu beraten, ob eine Vollstreckung sinnlos und besser zu unterlassen ist, weil der Schuldner zahlungsunfähig ist. Kapitalanlagenrechtmehr Informationen
Das Kapitalanlagerecht ist kein Rechtsgebiet, das in einem einzigen Gesetz geregelt ist. Die für den Anleger relevanten Rechtsnormen finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen, was für den Anleger die Materie sehr unübersichtlich macht. Wichtige gesetzliche Regelungen des Kapitalanlagerechts sind im Wertpapierhandelsgesetz, Börsengesetz, Wertpapierprospektgesetz, Verkaufsprospektgesetz, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, Handelsgesetzbuch, Investmentgesetz, Bürgerlichen Gesetzbuch und in zahlreichen weiteren Gesetzen enthalten. Die Grundgefahr für die Anleger bei solchen Beteiligungen liegt in einer schlechten Beratung. Wer von einem Anlageberater nur in rosarot die exzellenten Erfolgschancen ausgemalt bekommt, vergisst leicht den Blick auf die Risiken. Leider kommt es auch immer wieder vor, dass der Anlageberater selbst kein Wort über die klassischen Risiken von Totalverlust des angelegten Kapitals, Nachschusspflicht und Nachhaftung verlauten lässt. Und die versprochenen Steuervorteile können sich zum Teil aufgrund der eigenen persönlichen Steuerlast gar nicht verwirklichen. Auch im Bereich des Kapitalanlagerechts hat Rechtsanwältin Dr. jur. Moewert bereits fundierte Prozesserfahrung gesammelt. Sie vertritt geprellte Anleger, die mit Hilfe von Steuersparmodellen „für das Alter vorsorgen und dabei Steuern sparen“ wollten und erfahren mussten, dass ihre Altersvorsorge trotz jahrelanger Einzahlungen nichts mehr wert ist. Miet- und Wohnungseigentumsrechtmehr InformationenBeim Miet- und Wohnungseigentumsrecht handelt es sich um ein äußerst komplexes, schwieriges und sich schnell veränderndes Rechtsgebiet. Für eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist es unabdingbar, die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofes zu kennen und stets mögliche künftige Entscheidungen bei der Vertragsgestaltung und der Beratung im Auge zu behalten. Zur Ausbildung eines Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehören auch das Maklerrecht und das Nachbarschaftsrecht. Nach dem Maklerrecht kann ein Makler seine Forderung oft nur schwierig durchsetzen. Vielmals müssen Betroffene keine Maklercourtage zahlen oder halten diese zurück. Ferner werden Makler immer öfters beim Verkauf von Häusern oder Eigentumswohnungen in Haftung genommen. Einem Makler hilft ein rechtlich fundierter Vertrag sowie eine fachanwaltliche Beratung bei der Durchsetzung seiner Provision und bei der Reduzierung seiner Haftung.
Sozialrechtmehr InformationenRenten-, Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung, Schwerbehindertenrecht, Arbeitsförderung, Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe, Bundeseltern- und Bundeskindergeld Straf-, Wirtschafts- und Steuerstrafrechtmehr Informationen
Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitmehr InformationenDas Verkehrsrecht hat sich aufgrund seiner hohen wirtschaftlichen Bedeutung für die Versicherungen und die Werkstätten zu einer komplexen und schwierigen Rechtsmaterie entwickelt. Dies spiegelt sich in einer nur noch für Experten überschaubaren Anzahl von diffizilen Gerichtsentscheidungen wieder. Auch bei einem scheinbar normalen Verkehrsunfall ist eine Selbstregulierung nicht zu empfehlen wegen zahlreicher Fallstricke und teilweise widersprüchlicher Gerichtsentscheidungen. Besonders misstrauisch sollten Sie werden, wenn die Versicherung eigene Kfz-Sachverständige und eigene Werkstätten empfiehlt und auf den ersten Blick vermeintliche finanzielle Vorteile anpreist. Erfahrungsgemäß werden manche Schadenspositionen gar nicht reguliert. Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen, auf Ihr Autohaus sowie Ihren Rechtsanwalt. Nur Ihr Rechtsanwalt wird Sie auch über Positionen, wie Quotenvorrecht, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Nutzungsausfall sowie über eine Entschädigung dafür, dass Ihr Fahrzeug auch nach einer Reparatur noch als Unfallwagen gilt, kompetent und objektiv beraten. Die hierbei entstehenden Kosten werden regelmäßig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung vollständig übernommen, wenn Sie kein Verschulden am Unfall trifft. Wichtig kann es sein, schon am Unfallort ausschließlich die Personalien auszutauschen und sich zum Unfallhergang weder gegenüber den Unfallgegnern noch der Polizei zu äußern. Hilfreich ist es, wenn Sie die Telefonnummer Ihres Anwalts in Ihrem Handy abspeichern und noch vom Unfallort aus, das richtige Vorgehen abstimmen. Auch bei Bußgeldangelegenheiten, wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen etc., ist es wichtig, keine Aussage zu machen und über Ihren Anwalt zunächst die Ermittlungs- oder Strafakte anzufordern. Erst vor kurzem wurden die Sanktionen des Bußgeldkataloges drastisch verschärft. Nicht nur für Berufsfahrer und Personen, die täglich auf ihren Führerschein angewiesen sind, ist es heute umso wichtiger, schon von Anfang an, ihr Punktekonto im Verkehrszentralregister möglichst gering zu halten und sich darüber zu informieren, wie die Punkte vorzeitig abgebaut werden können.
Versicherungsrechtmehr InformationenNur wenige Kanzleien haben sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert. Es handelt sich um ein äußerst komplexes und sich schnell veränderndes Rechtsgebiet. Neben den zahlreichen Versicherungsgesetzen sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen relevant. Diese Klauselwerke können bei jeder Versicherung anders sein. Sie sind oftmals schwer verständlich und unterliegen einem ständigen Wandel. Ohne Erfahrung und ohne spezielle Kenntnisse ist eine seriöse und gerichtsbeständige Rechtsauskunft nicht möglich. Leider kommt es in der Praxis häufig vor, dass die Versicherungen Schadensfälle gar nicht oder nur unvollständig regulieren. Besondere Vorsicht ist auch geboten, wenn die Versicherung vermeintlich unbürokratisch und schnell reguliert. In diesen Fällen erhalten Sie oft nicht annähernd das, was Ihnen zustehen würde. Auch hier gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle durch Ihren Anwalt ist besser. So lehnen die Versicherungen z.B. bei Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung in bis zu 30 % der Fälle zunächst jegliche Zahlungen ab. Daher ist rechtzeitiger fachanwaltlicher Rat bares Geld wert.
Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungenmehr InformationenWichtig beim Entwerfen von Verträgen ist vor allem, auf eine klare und eindeutige Wortwahl zu achten, die Missverständnisse oder gar Lücken vermeidet. Ebenso wichtig ist die Lektüre der neuesten Rechtsprechung, wobei wir hier in unseren juristischen Online-Datenbanken, die täglich aktualisiert werden, auf mehr als 1 Millionen Urteile, Bücher oder Fachzeitschriften zugreifen können. Dies erleichtert uns die Arbeit und gibt dem Mandanten die Sicherheit, dass nichts übersehen wird. Außerdem gelingt es uns, durch Übersendung dieser Urteile die Gerichte so manches Mal zugunsten unserer Mandanten zu beeinflussen.
Verbraucherinsolvenzverfahrenmehr InformationenNachfolgend finden Sie Informationen über die Voraussetzungen und den Verlauf eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Bitte bringen Sie zur Erstberatung einen Beratungshilfeschein, Ihre Selbstbeteiligung in Höhe von 10,00 € in bar sowie sämtliche Gläubiger in einem Aktenordner geordnet mit. Sollten Sie keinen Beratungshilfeschein erhalten oder unsere Gebühren selbst übernehmen wollen, so können wir eine individuelle Gebührenvereinbarung treffen. Der Beratungshilfeschein umfasst nur die erste Stufe mit dem außergerichtlichen Einigungsversuch. Die zweite Stufe mit der gerichtlichen Schuldenbereinigung beginnt mit einem Antrag beim Insolvenzgericht. Eine der wesentlichen Neuerungen im Insolvenzrecht ist das im Jahre 2001 eingeführte Verbraucherinsolvenzverfahren. Redlichen Schuldnern, die aus eigener Kraft wohl keine Schuldenfreiheit mehr erlangen könnten, wird die Gelegenheit gegeben, nach Ablauf einer sogenannten Wohlverhaltensperiode einen schuldenfreien neuen Anfang zu machen. Damit können Privathaushalte und Kleinunternehmer, die eine ähnliche Verschuldungsstruktur aufweisen wie ein Verbraucher, ihre Schuldenfreiheit wieder erlangen. Im Folgenden informieren wir Sie über das Verbraucherinsolvenzverfahren: Wozu dient das Verfahren?Normalerweise bleibt der Schuldner mit einer Forderung dem Gläubiger 30 Jahre lang zur Leistung verpflichtet. Das Verbraucherinsolvenzverfahren, das in den Paragraphen 304 ff. der Insolvenzordnung (InsO) geregelt ist, ermöglicht redlichen Schuldnern einen Weg in die Schuldenfreiheit. AnwendungsbereichDie Insolvenzordnung differenziert zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren. Der Schuldner hat hierbei keine Wahlmöglichkeit.
Zu den Forderungen aus Arbeitsverhältnissen zählen auch Forderungen der Finanzämter und Sozialversicherungsträger. Alle anderen Schuldner müssen das Regelinsolvenzverfahren beantragen. Ablauf des Verfahrens
InsolvenzgrundEgal in welcher Stufe sich der Schuldner befindet, es muss in der Person des Schuldners ein Insolvenzgrund vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist oder sich für die nächste Zeit eine Zahlungsunfähigkeit abzeichnet (drohende Zahlungsunfähigkeit). Stufe 1: Außergerichtlicher EinigungsversuchDer Schuldner muss zunächst versuchen, sich aufgrund eines Schuldenbereinigungsplans außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. Im Falle eines Scheiterns des Einigungsversuchs hat eine geeignete Person, wie ein Rechtsanwalt (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO), die nötige Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch auszustellen, die dann einem Insolvenzantrag beizufügen ist. Bleibt der Einigungsversuch erfolglos, kann bei Gericht ein Insolvenzantrag gestellt werden. Stufe 2: Gerichtliche SchuldenbereinigungMit dem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim Gericht beginnt die gerichtliche Schuldenbereinigung. Der Schuldner muss mit seinem Antrag folgende Unterlagen und Erklärungen vorlegen: Den Antrag bereiten wir für Sie vor und füllen ihn gemeinsam mit Ihnen aus.
Dieser Schuldenbereinigungsplan beruht meist auf den Ergebnissen des außergerichtlichen Vergleichsversuchs, kann aber auch neu gestaltet werden. Den Inhalt handeln ebenfalls die Parteien aus. Er soll zu einem Interessenausgleich zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern führen. Wichtig: Stufe 3: Vereinfachtes InsolvenzverfahrenIst der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan gescheitert, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Sodann bestellt das Gericht einen sogenannten Treuhänder. Der Treuhänder ist eine neutrale Person, welche auch vom Schuldner vorgeschlagen werden kann. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörende Schuldnervermögen auf den Treuhänder über. Hierzu zählen zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung pfändbare Forderungen sowie das Vermögen, das der Schuldner während des laufenden Verfahrens erlangt, beispielsweise Zahlungen von Schuldnern, sowie der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens. RestschuldbefreiungMit dem Antrag auf Restschuldbefreiung kann der Schuldner erreichen, dass ihm das Insolvenzgericht seine noch bestehenden Schulden erlässt - natürlich erst nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode. Dem Antrag ist die Erklärung beizufügen, dass der Schuldner den pfändbaren Teil seiner Einkünfte für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Treuhänder abtritt. Schließlich darf kein Versagungsgrund für eine Restschuldbefreiung gegeben sein. Ausschlussgründe
Liegen keine Versagungsgründe vor, hat es der Schuldner grundsätzlich selbst in der Hand, einen wirtschaftlichen Neuanfang zu schaffen, wenn er in der sogenannten Wohlverhaltensperiode seine Verpflichtungen erfüllt. Um dem Schuldner einen Anreiz zu schaffen, in der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sieht die Insolvenzordnung einen steigenden Selbstbehalt des Schuldners vor. Das heißt, je länger er mitarbeitet, desto mehr darf er von seinem pfändbaren Gehalt für sich behalten. Im fünften Jahr der Wohlverhaltensperiode sind das immerhin 10 Prozent des pfändbaren Teils seiner Bezüge, im sechsten 15 Prozent (§ 292 Absatz 1 Satz 4 InsO). Tut der Schuldner jedoch nicht alles, um in diesen sechs Jahren seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen, hat der Gläubiger weitere Chancen, die Restschuldbefreiung zu verhindern. SchuldenerlassNach Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode erlässt das zuständige Insolvenzgericht die bestehenden Schulden durch Beschluss, falls der Schuldner sich redlich verhalten hat. Er wird somit von allen Forderungen befreit, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen ihn bestanden haben (§ 301 InsO). Ausgenommen sind lediglich Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, soweit diese zur Tabelle angemeldet wurden, und Geldstrafen, Geldbußen sowie Zwangs- und Ordnungsgelder (§ 302 InsO). Der Ablauf der Wohlverhaltensperiode ist zwingend, selbst dann, wenn mangels Forderungsanmeldung, kein Insolvenzgläubiger vorhanden ist, weil der Gläubiger dies vergessen hat. KostenDas Verbraucherinsolvenzverfahren ist kostenpflichtig. Nach den Paragrafen 4a ff. der Insolvenzordnung (InsO) gilt das auch für Schuldner, die weder im Stande sind, die Verfahrenskosten aufzubringen, noch Geld an ihre Gläubiger zu zahlen. Nach dem Stundungsmodell werden ihnen die Verfahrenskosten auf Antrag jedoch bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung ganz oder teilweise gestundet. Verwaltungsrechtmehr InformationenDas Verwaltungsrecht regelt die vielfältigen Rechtsbeziehungen zwischen Behörden von Bund, Land, Kreis, Städten und Gemeinden einerseits und dem Bürger andererseits, gleichgültig ob der Staat durch Verbote, Untersagungen, Ablehnungen in die Belange der Bürger eingreift oder durch Erlaubnisse, Genehmigungen, Leistungen, Subventionen oder Fördermaßnahmen in Erscheinung tritt bzw. diese Leistungen ablehnt. Das Verwaltungsrecht ist im Hinblick auf die vom Staat zu treffenden und getroffenen gesetzlichen Regelungen so breit gefächert, dass hier nur einzelne Schwerpunkte aufgeführt werden sollen, von denen der Bürger mit einiger Wahrscheinlichkeit in der Regel betroffen wird. 1. Baurecht
2. AbgabenrechtJeder Bürger, der Eigentümer eines Grundstückes ist, ist von kommunalen Abgaben betroffen, nämlich kommunalen Beiträgen, Gebühren und Steuern. B e i t r ä g e werden gehoben für die erstmalige Herstellung von Straßen (Erschließungsbeiträge) sowie Anschlussbeiträge für den späteren Ausbau der Straßen (Ausbaubeiträge). Daneben verlangt die Gemeinde K o s t e n e r s a t z für die Haus- und Grundstücksanschlüsse für Wasser und Kanal. G e b ü h r e n werden für die Abwasserbeseitigung, die Abfallentsorgung oder zum Beispiel Benutzungsgebühren für die Nutzung von Friedhof, Leichenhalle und anderer gemeindlicher Einrichtungen erhoben. Die Erhebung der Abgaben stellt hohe Ansprüche tatsächlicher und rechtlicher Art an die Verwaltung bei Erlass der Bescheide, aber auch im Hinblick auf eine Überprüfung auf deren Rechtmäßigkeit durch den betroffenen Bürger. 3. Verkehrsrecht
4.
5. Das VerwaltungsverfahrenDie Durchsetzungen von Ansprüchen der Bürger gegen die Verwaltungsbehörde sowie die Abwehr von Eingriffen der Verwaltung durch den Bürger sieht neben der Kenntnis der materiellrechtlichen oben genannten Vorschriften profunde Kenntnisse der erforderlichen Verfahrensvorschriften, vom Antragsverfahren zum Widerspruchsverfahren bis hin zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei einer erforderlichen Klage zu den Verwaltungsgerichten. |
Kanzlei Heidenheim 1Clichystraße 25 89518 Heidenheim Tel. 07321-2773-20 Fax. 07321-2773-22 Kanzlei GerstettenOsterstraße 1 89547 Gerstetten Tel.: 07323-9520-20 Fax: 07323-9520-22 Kanzlei Dettingen 1Hangstraße 30 89547 Dettingen Tel.: 07324-989073 Fax: 07323-9520-22 |
|
|
(Stand 10/11)
|
1 ZSt.
|
||