Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Buck verfügt über Spezialkenntnisse und langjährige Praxiserfahrung. Beim Miet- und Wohnungseigentumsrecht handelt es sich um ein äußerst komplexes, schwieriges und sich schnell veränderndes Rechtsgebiet. Für eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist es unabdingbar, die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofes zu kennen und stets mögliche künftige Entscheidungen bei der Vertragsgestaltung und der Beratung im Auge zu behalten. Zur Ausbildung eines Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehören auch das Maklerrecht und das Nachbarschaftsrecht.
Nach dem Maklerrecht kann ein Makler seine Forderung oft nur schwierig durchsetzen. Vielmals müssen Betroffene keine Maklercourtage zahlen oder halten diese zurück. Ferner werden Makler immer öfters beim Verkauf von Häusern oder Eigentumswohnungen in Haftung genommen. Einem Makler hilft ein rechtlich fundierter Vertrag sowie eine fachanwaltliche Beratung bei der Durchsetzung seiner Provision und bei der Reduzierung seiner Haftung.
Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter.
Das Mietrecht umfasst im Wesentlichen folgende Gebiete:
- Beendigung des Mietverhältnisses, außerordentliche und ordentliche Kündigung, Räumungsklage und Räumungsprozess
- Recht der Wohnraummietverhältnisse, Mietvertrag, Zeitmietvertrag
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
- Wohnungseigentumsrecht, Sondereigentum und Verwaltung
- Maklerrecht, Maklercourtage, Maklerprovision, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht einschließlich Steuerrecht, miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts
- Mängel der Wohnung (z.B. Feuchtigkeit, Schimmelpilz, etc.), Mietminderung wegen Mängeln, Schönheitsreparaturen, Abnahme der Mietwohnung, Abnahmeprotokoll, Mieterhöhung und Zurückweisung der Mieterhöhung
- Nebenkostenabrechnungen