Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeit
Fachanwalt für Verkehrsrecht Buck verfügt über Spezialkenntnisse und langjährige Praxiserfahrung. Das Verkehrsrecht hat sich aufgrund seiner hohen wirtschaftlichen Bedeutung für die Versicherungen und die Werkstätten zu einer komplexen und schwierigen Rechtsmaterie entwickelt. Dies spiegelt sich in einer nur noch für Experten überschaubaren Anzahl von diffizilen Gerichtsentscheidungen wieder. Auch bei einem scheinbar normalen Verkehrsunfall ist eine Selbstregulierung nicht zu empfehlen wegen zahlreicher Fallstricke und teilweise widersprüchlicher Gerichtsentscheidungen.
Besonders misstrauisch sollten Sie werden, wenn die Versicherung eigene Kfz-Sachverständige und eigene Werkstätten empfiehlt und auf den ersten Blick vermeintliche finanzielle Vorteile anpreist. Erfahrungsgemäß werden manche Schadenspositionen gar nicht reguliert. Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen, auf Ihr Autohaus sowie Ihren Rechtsanwalt. Nur Ihr Rechtsanwalt wird Sie auch über Positionen, wie Quotenvorrecht, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Nutzungsausfall sowie über eine Entschädigung dafür, dass Ihr Fahrzeug auch nach einer Reparatur noch als Unfallwagen gilt, kompetent und objektiv beraten. Die hierbei entstehenden Kosten werden regelmäßig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung vollständig übernommen, wenn Sie kein Verschulden am Unfall trifft. Wichtig kann es sein, schon am Unfallort ausschließlich die Personalien auszutauschen und sich zum Unfallhergang weder gegenüber den Unfallgegnern noch der Polizei zu äußern. Hilfreich ist es, wenn Sie die Telefonnummer Ihres Anwalts in Ihrem Handy abspeichern und noch vom Unfallort aus, das richtige Vorgehen abstimmen.
Auch bei Bußgeldangelegenheiten, wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen etc., ist es wichtig, keine Aussage zu machen und über Ihren Anwalt zunächst die Ermittlungs- oder Strafakte anzufordern. Erst vor kurzem wurden die Sanktionen des Bußgeldkataloges drastisch verschärft. Nicht nur für Berufsfahrer und Personen, die täglich auf ihren Führerschein angewiesen sind, ist es heute umso wichtiger, schon von Anfang an, ihr Punktekonto im Verkehrszentralregister möglichst gering zu halten und sich darüber zu informieren, wie die Punkte vorzeitig abgebaut werden können.
Das Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht umfasst im Wesentlichen folgende Gebiete:
- Unfallregulierung (Schadenersatzansprüche / Abwehr von Ansprüchen); Beweissicherungsverfahren
- Kauf und Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen (insb. Gewährleistung, Haftungsausschluss, arglistige Täuschung, Vertragsgestaltung, Vertragsanfechtung), Schadenersatzansprüche insb. nach dem Produkthaftpflichtgesetz
- Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldbescheide)
- Recht der Fahrerlaubnis (Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot)
- Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen